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In der Video-Sprechstunde
Eine Video-Sprechstunde läuft inhaltlich genauso ab wie ein Arztgespräch vor Ort in der Praxis. Es sind jedoch Unterschiede bei den digitalen Anwendungen zu beachten.
Elektronische Gesundheitskarte
Auch in einer Videosprechstunde müssen Sie am Anfang Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) vorzeigen, um sich zu identifizieren. Allerdings können weder Ihre Versichertenstammdaten abgeglichen werden noch – falls Sie diese auf der Karte gespeichert haben sollten – Notfalldaten und elektronischer Medikationsplan ausgelesen und aktualisiert werden, da diese auf der Karte selbst gespeichert sind. Das ist erst beim nächsten Besuch der Arztpraxis möglich. Mehr dazu
Sie müssen auch weiterhin einmal pro Quartal ihre Gesundheitskarte vor Ort in der Arztpraxis vorlegen, wenn Sie ein Rezept benötigen.
Gespräch per Video
Natürlich ist ein Videogespräch nicht das Gleiche wie ein persönliches Gespräch in der Praxis, aber wenn das persönliche Treffen nicht möglich ist, ist ein Video oft der bestmögliche Ersatz. Stellt sich im Verlauf des Gesprächs heraus, dass ein persönlicher Kontakt benötigt wird, wird der Arzt oder die Ärztin Sie zu einem Praxistermin bitten oder Sie auf eine andere passende Versorgung hinweisen. Mehr dazu
Elektronische Patientenakte
Auch wenn Sie selbst zuhause sind, können Sie Ihrem Arzt Informationen aus Ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) freigeben. Das funktioniert mithilfe der ePA-App, über die Sie selbst den Zugriff auf Dokumente verwalten können. Am Ende der Sprechstunde kann der Arzt außerdem neue Dokumente aus der Behandlung in Ihre ePA hochladen, um sie für sie und andere Mediziner verfügbar zu machen – wenn Sie das möchten. Mehr dazu
Elektronisches Rezept
Ein Rezept können Sie in der Videosprechstunde ebenfalls erhalten. Der Arzt verschreibt Ihnen ein Medikament als E-Rezept und speichert es online ab. Mit der E-Rezept-App können Sie das E-Rezept anschließend direkt digital in der App aufrufen und in einer Apotheke einlösen. Mehr dazu
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Unter Umständen kann der Arzt Ihnen auch beim Online-Gespräch eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ausstellen. Voraussetzung ist, dass die Erkrankung eine Abklärung per Videosprechstunde zulässt. Sie müssen nur noch Ihren Arbeitgeber beispielweise telefonisch informieren und erhalten einen Ausdruck der eAU per Post. Mehr dazu
Quiz
Online-Sprechstunde – was ist möglich?
(So geht`s: Markieren Sie die zutreffenden Antworten.)