Was ist der elektronische Arztbrief (eArztbrief)
Der eArztbrief entspricht der digitalen Umsetzung des bisherigen papiergebunden Arztbriefes. Dabei wird der eArztbrief – wie bisher – direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) erstellt und via KIM (Kommunikation im Medizinwesen) verschlüsselt, schnell und datenschutzkonform an den Empfänger versandt. Ein Post- oder Faxversand ist demnach nicht mehr notwendig.
Welche technischen Voraussetzungen benötigt der eArztbrief?
Grundlegende Voraussetzung zur Nutzung des eArztbriefs ist die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI).
Außerdem notwendig:
- E-Health-Konnektor (mind. PTV 3)
- Anbindung an den Kommunikationsdienst KIM
- eArztbrief-Modul des PVS-Herstellers
- Aktivierter elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) für Signaturvorgänge (QES)
Wie wird der eArztbrief erstellt / versandt?
Der eArztbrief wird wie gewohnt in der Praxissoftware erstellt. Dabei können Diagnosen, Laborbefunde und/oder Bilddateien elektronisch hinzugefügt werden. Sobald der Arztbrief versandbereit ist, muss die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt diesen mit ihren/seinem personenbezogenen eHBA signieren. Anschließend wird die KIM-Adresse der empfangenden Praxis oder der/des empfangenden Ärztin/Arztes eingegeben. Ist diese nicht bereits im elektronischen Adressbuch des Praxisverwaltungssystems (PVS) gespeichert, kann die KIM-Adresse im zentralen Verzeichnisdienst (VZD) der Telematikinfrastruktur (TI) nachgeschlagen werden. Nachdem die korrekte KIM-Adresse gefunden wurde, kann der eArztbrief, ähnlich einer herkömmlichen E-Mail, versendet werden. Der erstellte eArztbrief wird automatisch in der Patientenakte des PVS abgelegt.
Wie wird der eArztbrief empfangen?
Auch der Empfang des eArztbriefs erfolgt über das KIM-Postfach des Praxisverwaltungssystems. Dabei ist es irrelevant, welche PVS eine Praxis nutzt, denn der eArztbrief ist interoperabel und kann damit von jedem PVS gelesen und verarbeitet werden.
Neu eingetroffene eArztbriefe werden entschlüsselt und als neue Nachrichten angezeigt. Der eArztbrief kann als PDF-Dokument der Patientenakte im Praxisverwaltungssystem (PVS) hinzugefügt werden.
Ist der eArztbrief verpflichtend?
Bereits seit März 2024 müssen Arztpraxen und Zahnarztpraxen gesetzlich verpflichtend über eine Software zum Erstellen von eArztbriefen verfügen.
Seit dem 30.06.2024 müssen Arzt- und Psychotherapiepraxen nun dazu in der Lage sein, den eArztbrief zu empfangen. Sind die Voraussetzungen zum Empfang nicht geschaffen, muss mit einer Kürzung der TI-Pauschale im 50 % gerechnet werden. Als Ausnahme gilt nur, wenn der Hersteller des genutzten PVS das eArztbrief-Modul noch nicht zur Verfügung stellt.
Welche Datenangaben muss ein eArztbrief enthalten?
Ein eArztbrief muss entsprechend die notwendigen Datenangaben beinhalten, die im Ersatzverfahren (Bundesmantelvertrag-Ärzte) vorgeschrieben sind.
Hierzu zählen:
- Bezeichnung der Krankenkasse
- Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum des Versicherten
- Versichertenart
- Postleitzahl des Wohnortes
- Krankenversichertennummer
Welche Dateiformate können mit dem eArztbrief versendet werden?
Der Übertragungsstandard MIME wird verwendet, um Dateien in verschiedenen Formaten wie XML, PDF und anderen anzuhängen. Die Übertragung erfolgt gleichzeitig in zwei Formaten: als XML-Datei gemäß dem VHitG-Leitfaden (Version 2006) und als PDF-Datei.
Mit dem eArztbrief können auch verschiedene Dateiformate als Anhang verschickt werden, darunter:
- BMP-Dateien für den bundeseinheitlichen Medikationsplan,
- LDT-Dateien für Laborbefunde, sowie
- Arztbrief-Plus-Dateien gemäß der HL7 Clinical Document Architecture.
Welchen Nutzen bringt der eArztbrief?
Der eArztbrief bringt als digitale Variante des Arztbriefs einige Vorteile mit sich:
- Erleichterung des Informationsaustausches über Einrichtungs- und Sektorengrenzen hinweg
- Authentizität und Sicherheit beim elektronischen Versand medizinischer Daten durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung und elektronische Signatur
- Schnellerer Informationsfluss als Postweg oder persönliche Überbringung durch Patientinnen und Patienten, v.a. bei zeitkritischen Informationen
- Einsparung von Papier-, Drucker-, Frankierkosten und damit verbundenem Aufwand
- Reduktion von Medienbrüchen und Fehlern
- Automatisierte Zuordnung zur Patientenakte, kein Einscannen auf Empfängerseite notwendig
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